STACKIT

Nutzungsbedingungen
STACKIT Cloud

1. Allgemeines

1. 1
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung des STACKIT Cloud-Portals („Portal“) sowie den Bezug und die Nutzung der STACKIT Cloud Services („STACKIT Cloud Services“) zwischen dem Kunden („Kunde“) und der Schwarz IT KG, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm, Registergericht Stuttgart, HRA 730995 („SIT“) (jeweils eine „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“).

1.2
Die über das Portal angebotenen STACKIT Cloud Services richten sich ausschließlich an Kunden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3
Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen können jederzeit online abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.

2. Registrierung für das Portal und Abschluss der Nutzungsbedingungen

2.1
Die Nutzung des Portals setzt die erfolgreiche Registrierung des Kunden voraus. Auf eine Registrierung besteht jedoch kein Anspruch des Kunden.

2.2
Der Kunde kann durch Kontaktaufnahme mit SIT seine Registrierung beantragen. Zur Registrierung ist die Angabe von Adress- und Rechnungsinformationen sowie der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden erforderlich. Zudem vergibt der Kunde bei der Registrierung ein eigenes Passwort, welches dem Kunden in Kombination mit der angegebenen E-Mail-Adresse den Login in das Portal und den Zugang zu seinem Kundenkonto ermöglicht. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Login-Daten zu ermöglichen. Bei der Registrierung ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine angegebenen Daten auf aktuellem Stand zu halten und sicherzustellen, dass der Kunde unter der angegebenen Adresse erreichbar ist und dass die E-Mail-Adresse nicht auf eine andere Person übertragen wird. Falls sich angegebene Daten ändern, müssen diese Daten unverzüglich durch den Kunden angepasst und korrigiert werden. Falls der Kunde unvollständige oder falsche Angaben macht, hat SIT das Recht, das Kundenkonto und den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Kunde das vertragswidrige Verhalten auch nach Aufforderung durch SIT nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt oder aufklärt.

2.3
SIT wird unmittelbar nach Eingang des Angebots zur Registrierung bei SIT eine Bestätigung über den Eingang des Angebots zur Registrierung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versenden („Zugangsbestätigung“).

2.4
Mit erfolgreicher Registrierung wird dem Kunden ein über das Portal zugängliches, persönliches Kundenkonto erstellt („Kundenkonto“) und der Kunde entsprechend benachrichtigt. Eine Freischaltung des Kundenkontos durch SIT stellt die Annahme des Registrierungsangebots des Kunden durch SIT dar.

2.5
Das Kundenkonto ist nur mit vorheriger Zustimmung von SIT auf eine andere (juristische/natürliche) Person übertragbar.Die Nutzung des Portals setzt die erfolgreiche Registrierung des Kunden voraus. Auf eine Registrierung besteht jedoch kein Anspruch des Kunden.

3. Inhalt und Bereitstellung der STACKIT Cloud Services

3.1
Die Leistungsinhalte der STACKIT Cloud Services, welche der Kunde von SIT beziehen kann, werden regelmäßig abschließend aus einer Kombination der allgemeingültigen Servicebeschreibung zusammen mit den speziellen, zu den jeweiligen STACKIT Cloud Services herausgegebenen Leistungsscheinen definiert:

Ein STACKIT Cloud Service besteht somit regelmäßig aus der Kombination der allgemeingültigen Servicebeschreibung und einem zusätzlich vom Kunden ausgewählten Leistungsschein

3.2
Sofern und soweit sich die Inhalte dieser Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung und des Leistungsscheins inhaltlich widersprechen, hat der Inhalt des Leistungsscheins insofern und insoweit Vorrang vor den Inhalten der Servicebeschreibung und diesen Nutzungsbedingungen, die Servicebeschreibung hat insofern und insoweit Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.

3.3
SIT hat das Recht, zur Erbringung der STACKIT Cloud Services geeignete Subunternehmer einzusetzen.

3.4
Soweit in der Servicebeschreibung oder den Leistungsscheinen nichts Abweichendes vereinbart ist, hält SIT ab Vertragsschluss in einem oder mehreren von SIT genutzten Rechenzentren die STACKIT Cloud Services für die Nutzung notwendigen Ressourcen bereit und wird dem Kunde Zugriff entsprechend des in der Servicebeschreibung und den Leistungsscheinen vereinbarten Umfangs gewähren. Schließt der in der Servicebeschreibung und in den Leistungsscheinen vereinbarte Umfang das Speichern von eigenen Daten ein, ist neben dem Abspeichern immer auch die Möglichkeit des Datenabrufs eingeschlossen.

4. Bezug von STACKIT Cloud Services durch den Kunden

4.1
Der Bezug von STACKIT Cloud Services setzt die vorherige erfolgreiche Registrierung des Kunden über das Portal gemäß Ziff. 2. dieser Nutzungsbedingungen sowie den Abschluss der Nutzungsbedingungen voraus.

4.2
Über das Portal hat der Kunde die Möglichkeit, die Servicebeschreibung sowie die Leistungsscheine der STACKIT Cloud Services einzusehen. Die Darstellungen der Servicebeschreibung sowie der ausgewiesenen Leistungsscheine der STACKIT Cloud Services stellen dabei kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Leistungskatalog dar. Erst der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die von ihm ausgewählten STACKIT Cloud Services ab, sobald der Kunde den Online-Bestellprozess abschließt („Bestellung“).

4.3
Der Vertrag zwischen dem Kunden und SIT kommt erst durch eine Annahmeerklärung von SIT zustande, welche in der Regel durch Bereitstellung der gebuchten STACKIT Cloud Services durch SIT gegenüber dem Kunden erfolgt.

4.4
Mit Annahme der Bestellung durch SIT kommt zwischen den Parteien ein auf die jeweils vereinbarte Laufzeit befristeter, entgeltlicher Vertrag über die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen STACKIT Cloud Service mit dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung und des gewählten Leistungsscheins zustande („Abonnement“).

5. Laufzeit und Kündigung des abonnierten STACKIT Cloud Services und des Kundenkontos

5.1
STACKIT Cloud Services können grundsätzlich über zwei verschiedene Laufzeitmodelle bezogen werden:

5.2
Ob es sich bei einem über das Portal ausgewiesenen STACKIT Cloud Service um einen Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Service, oder einen Reserved STACKIT Cloud Service handelt, oder der Kunde zwischen beiden Laufzeitmodellen wählen kann, geht aus dem jeweiligen im Portal dargestellten STACKIT Cloud Service hervor.

5.3
Abonnierte Reserved STACKIT Cloud Services können, soweit nichts Abweichendes im zugrundeliegenden Leistungsschein bzw. der Servicebeschreibung geregelt ist, mit einer Frist von sechs (6) Werktagen zum Ablauf der vereinbarten ersten Laufzeit gegenüber SIT gekündigt werden. Soweit im Leistungsschein bzw. der Servicebeschreibung keine abweichende Regelung getroffen ist, verlängert sich die Laufzeit eines abonnierten Reserved STACKIT Cloud Service automatisch um eine weitere Laufzeit, wenn der Kunde sein vorstehendes Kündigungsrecht nicht fristgerecht ausübt. Die vorstehende Kündigungsfrist gilt für die weiteren Laufzeiten entsprechend.

5.4
Abonnierte Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services kann der Kunde jederzeit im Self-Service-Bereich des Portals stundengenau kündigen.

5.5
Das Recht zur ordentlichen Kündigung steht darüber hinaus – sofern in der Servicebeschreibung oder im zugrundeliegenden Leistungsschein nichts Abweichendes geregelt ist – auch SIT in der Form zu, dass

5.6
Jedes Abonnement kann von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist – innerhalb von vier (4) Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Parteien die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann („wichtiger Grund“). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund, der SIT zur Kündigung eines Abonnements berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn

5.7
Soweit in der Servicebeschreibung bzw. im Leistungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde mit Wirksamkeit der Kündigung keinen Zugriff mehr auf den abonnierten STACKIT Cloud Service. Hinsichtlich der mit dem STACKIT Cloud Service möglicherweise gespeicherten Daten obliegt dem Kunden die Pflicht, diese vor Wirksamkeit der Kündigung entsprechend zu sichern. Mit Wirksamkeit der Kündigung werden möglicherweise noch im STACKIT Cloud Service gespeicherte Daten unwiderruflich gelöscht.

5.8
SIT ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu seinem Kundenkonto sowie zu den abonnierten STACKIT Cloud Services vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese Bedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn SIT ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z.B. Zahlungsverzug des Kunden). Bei der Entscheidung über eine Sperrung des Kundenkontos bzw. eines oder mehrerer abonnierter STACKIT Cloud Services wird SIT die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und eine Sperrung nach Möglichkeit vorab mit einer angemessenen Frist in Textform androhen.

5. 9
Die Nutzungsbedingungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen gegenüber SIT über das Portal selbst mit sofortiger Wirkung ordentlich zu kündigen (Schließung des Kundenkontos). Eine ordentliche Kündigung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden setzt voraus, dass keine laufenden Abonnements für STACKIT Cloud Services zwischen dem Kunden und SIT bestehen. Abonnierte Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services müssen dementsprechend vor der Kündigung dieser Nutzungsbedingungen vom Kunden gekündigt werden. Abonnierte Reserved STACKIT Cloud Services können erst mit Wirkung zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. SIT kann die Nutzungsbedingungen, sofern keine Abonnements zwischen SIT und dem Kunden bestehen, ebenfalls ordentlich in Textform ohne die Einhaltung einer Frist kündigen (inbegriffen ist die Schließung des Kundenkontos). SIT wird vor der Kündigung der Nutzungsbedingungen den Kunden jedoch auf den Umstand einer bevorstehenden beabsichtigten ordentlichen Kündigung der Nutzungsbedingungen hinweisen. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung der Nutzungsbedingungen hat stets die zeitgleiche Kündigung aller laufenden Abonnements zur Folge.

5.10
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung der Nutzungsbedingungen zur Folge hat, dass auf sämtliche STACKIT Cloud Services irreversibel nicht mehr zugegriffen werden kann. Der Kunde wird vor Durchführung der Kündigung des Kundenkontos ausdrücklich auf diesen Umstand sowie die Bestimmungen in Ziff. 5.10 hingewiesen.

5.11
Mit Zugang einer wirksamen Kündigung der Nutzungsbedingungen löscht SIT sämtliche dem Kundenkonto zugeordneten Daten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen. Von der Löschung unberührt bleiben Daten, bei denen SIT aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften zur weitergehenden Aufbewahrung verpflichtet ist.

5.12
Sämtliche Kündigungen des Kunden haben stets über das Portal zu erfolgen.

6. Inhaltsänderung abonnierter STACKIT Cloud Services durch SIT

6.1
SIT ist berechtigt, abonnierte STACKIT Cloud Services aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem erforderlichen Grund für die Zukunft zu ändern, soweit durch die entsprechende Änderung nicht für das Äquivalenzverhältnis zwischen den Parteien wesentliche Leistungsinhalte geändert werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist, d.h. sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht überwiegend zu Ungunsten des Kunden verschiebt (insbesondere durch Upgrades). SIT wird dem Kunden derartige Änderungen mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei (2) Wochen mitteilen. Wenn der Kunde gegenüber SIT nach Zugang der Mitteilung, den Änderung nicht schriftlich bis zum Wirksamwerden der Änderungen widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt und wird Vertragsbestandteil des Abonnements. Auf die Rechtsfolgen, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird SIT den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Leistungsänderung widerspricht, steht SIT ein ordentliches Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung hinsichtlich (i) der Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services oder (ii) der Reserved STACKIT Cloud Services und – sofern die Änderung das Portal betrifft – (iii) sämtlicher Verträge (d.h. (i) oder (ii) und die Nutzungsbedingungen) zu.

6.2
Updates, Patches, Bug Fixes oder sonstige Verbesserungen abonnierter STACKIT Cloud Services kann SIT jederzeit auch ohne Ankündigung gegenüber dem Kunden im Sinne der Ziff. 6.1 vornehmen. Der Kunde ist zudem, soweit dies technisch für die Implementierung der zuvor genannten Updates, Patches, Bug Fixes oder sonstigen Verbesserungen erforderlich ist, zu deren unverzüglichen Installation verpflichtet.

6.3
SIT weist den Kunden darauf hin, dass soweit die Servicebeschreibung oder der entsprechende Leistungsschein abweichende Regelungen zur Inhaltsänderung von STACKIT Cloud Services enthält, diese abweichenden Regelungen insoweit vorrangig gelten.

6.4
SIT weist den Kunden darauf hin, dass Maßnahmen im Sinne der Ziff. 6.1 und 6.2 dazu führen können, dass kundeneigene Hard- und Software bzw. Hard- und Software von Dritten, welche nicht durch SIT bereitgestellt werden, möglicherweise nicht mehr oder nur noch eingeschränkt im Zusammenspiel mit den geänderten abonnierten STACKIT Cloud Services funktionieren können. SIT übernimmt insofern, ausgenommen in den Fällen der Ziff. 15.1, keine Haftung für die Funktionalität oder die Wiederherstellung der Funktionalität von Hard- und Software des Kunden oder Dritter.

7. Anpassung abonnierter STACKIT Cloud Services durch den Kunden

7.1
Soweit in der Servicebeschreibung bzw. im Leistungsschein keine abweichende Regelung getroffen ist, kann der Kunde abonnierte STACKIT Cloud Services jederzeit über das Portal im Rahmen der zur Verfügung gestellten Konfigurationsmöglichkeiten anpassen, z.B. Kapazitäten erhöhen oder reduzieren oder anderweitige angebotene Änderungsmöglichkeit der zugrundeliegenden technischen Spezifikationen der abonnierten STACKIT Cloud Services vornehmen(„Anpassung des Abonnements“). Die Anpassung des Abonnements kommt dabei durch das Verfahren gemäß Ziff. 4.2 bis 4.4, welches hierbei entsprechend Anwendung findet, zustande.

7.2
SIT weist vorsorglich darauf hin, dass eine Anpassung des Abonnements insbesondere auch zu einer Erhöhung der Vergütung führen kann. Dem Kunden wird die mit der beabsichtigten Anpassung möglicherweise einhergehende Veränderung der zu zahlenden Vergütung für ein Abonnement über das Portal angezeigt.

7.3
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Reduzierung bei Abonnements von Reserved STACKIT Cloud Services – anders als bei Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services – nicht möglich ist.

7.4
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung bei Abonnements von Reserved STACKIT Cloud Services zu einer automatischen Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Laufzeit führen kann.

8. Verfügbarkeit der STACKIT Cloud Services

Die STACKIT Cloud Services stehen dem Kunden wie im jeweiligen, dem Abonnement zugrunde liegenden Leistungsschein beschriebenen Umfang zur Verfügung. Die Berechnung der Verfügbarkeit ergibt sich aus der in der Servicebeschreibung dargestellten Methodik.

9. Sonstige Pflichten des Kunden

9.1
Die Nutzung der STACKIT Cloud Services unterliegt den nachstehend aufgeführten sonstigen Nutzungspflichten sowie etwaiger Pflichten, welche explizit im jeweiligen, dem Abonnement zugrundeliegenden Leistungsschein bzw. der Servicebeschreibung, aufgeführt sind.

9.2
Der Kunde ist für alle von ihm übermittelten Daten selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit und deren Integrität. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch SIT findet nicht statt.

9.3
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die STACKIT Cloud Services ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden. Berechtigte Personen sind die hierzu entsprechend ermächtigten Mitarbeiter des Kunden, sofern vorhanden. Für die Administration der Berechtigungen und die Überwachung der Nutzungsrechte einzelner Benutzer ist der Kunde verantwortlich. Sofern Hinweise auf die Nutzung des Kundenkontos durch unbefugte Dritte vorliegen, wird der Kunde SIT hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Kundenkonto durchgeführt werden.

9.4
Insbesondere ist vom Kunden nachfolgendes einzuhalten:

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1
Der Kunde wird SIT in angemessenem Umfang bei der Verschaffung und Ausführung der STACKIT Cloud Services unterstützen. Der Kunde wird insbesondere:

10.2
Der Kunde stellt die ordnungsgemäße Einrichtung und Anbindung der in seiner Verantwortung befindlichen Systeme sicher, testet und dokumentiert diese im üblichen Umfang.

10.3
Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, um STACKIT Cloud Services für seine Datenverarbeitungszwecke nutzen zu können; dies gilt insbesondere für die Nutzung von Software, Applikationen oder sonstigen Leistungen Dritter, die der Kunde im Zusammenhang mit abonnierten STACKIT Cloud Services nutzt. Der Kunde hat insbesondere etwaige Lizenzbestimmungen, Urhebergesetze und/oder anderweitige Leistungsschutzrechte von SIT wie auch von Dritten zu beachten und einzuhalten.

10.4
Solange Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist SIT von ihrer betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie SIT auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung zur Erbringung der nach diesen Nutzungsbedingungen oder dem abgeschlossenen Abonnement geschuldeten Leistungen angewiesen ist. SIT ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs-/Beistellleistungen durch den Kunden entstehen.

11. Preise und Abrechnung

11.1
Die für STACKIT Cloud Services maßgeblichen Preise gehen aus der jeweils aktuell gültigen Preisliste hervor. Das vom Kunden im Rahmen eines Abonnements zu zahlende Entgelt wird dem Kunden vor Aufgabe der Bestellung gem. Ziff. 4.2 angezeigt und mit Abschluss des Abonnements verbindlich vereinbart. Die Nutzung des Portals selbst ist entgeltfrei.

11.2
Preise werden als Nettopreise ausgewiesen.

11.3
Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden dem Kunden abonnierte Reserved STACKIT Cloud Services monatlich im Nachgang und abonnierte Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services monatlich nachträglich nach Feststellung des Verbrauchs in Rechnung gestellt; Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden sofort und ohne Abzug fällig.

11.4
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vom Kunden zuvor ausgewählten Bezahlverfahren.

11.5
Soweit SIT Leistungen erbringt, für die SIT eine gesonderte Vergütung verlangen kann (beispielsweise Professional Services), sind diese nach Maßgabe einer eigenen Vereinbarung gesondert zu vergüten.

11.6
Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen elektronisch übermittelt werden können. Dabei kann SIT für die Rechnungstellung auch Boten oder Vertreter einsetzen. Rechnungen werden an die allgemein bekannt gegebene elektronische Adresse des Kunden gesandt.

11.7
SIT ist berechtigt, die Preise für die abonnierten STACKIT Cloud Services bei veränderten Marktbedingungen oder bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen im Umfang der Veränderung anzupassen; bei abonnierten Reserved STACKIT Cloud Services ist eine Erhöhung erstmals nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit zulässig. Wenn der Kunde gegenüber SIT nach Zugang der Mitteilung, der Preisanpassung nicht schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen widerspricht, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf die Rechtsfolgen, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird SIT den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.

11.8
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber SIT nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung der gegen SIT gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen; dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.

11.9
SIT ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von SIT durch den Kunde aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

12. Gewährleistung

12.1
Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit abonnierter STACKIT Cloud Services ergibt sich aus den zugrundeliegenden Leistungsscheinen bzw. der Servicebeschreibung, insbesondere den dort festgelegten Verfügbarkeitsangaben.

12.2
Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Mangelanzeigen des Kunden müssen insbesondere (i) eine ausführliche Beschreibung des Vorfalls, (ii) Angaben zum Zeitpunkt und zur Dauer des Ausfalls, (iii) Anzahl und Standort(e) der betroffenen Personen (falls zutreffend), und (iv) Beschreibungen der Versuche des Kunden, den Mangel nach Auftreten zu beheben, enthalten. Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.

12.3
Das Recht zur Selbstvornahme des Kunden nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.

12.4
Sofern den dem abonnierten STACKIT Cloud Service zugrundeliegenden Verfügbarkeitsangaben des Leistungsscheins bzw. der Servicebeschreibung nicht entsprochen wird („Verfügbarkeitsdefizit“), hat der Kunde das Recht, bis zu zwei (2) Wochen nach Zugang der Rechnung für die jeweilige Abrechnungsperiode des betroffenen Abonnements das Verfügbarkeitsdefizit in Textform unter Benennung des betroffenen abonnierten STACKIT Cloud Service gegenüber SIT anzuzeigen („Verfügbarkeitsdefizitanzeige“). Für zutreffend angezeigte Verfügbarkeitsdefizite weist SIT dem Kunden für die nachfolgende Abrechnungsperiode ein Guthaben in innerhalb des Leistungsscheins bzw. der Servicevereinbarung ausgewiesener prozentualer Höhe des regulär im Abonnement vereinbarten Entgelts des STACKIT Cloud Services zu, welches die zu zahlende Vergütung des Kunden für die nachfolgende Abrechnungsperiode entsprechend reduziert. Nicht oder nicht rechtzeitig bei SIT eingegangene Verfügbarkeitsdefizitanzeigen des Kunden finden keine Berücksichtigung.

12.5
Die Rechte des Kunden wegen Mängeln der STACKIT Cloud Services sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung von SIT Änderungen an den abonnierten STACKIT Cloud Services vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für SIT unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.

13. Nutzungsrechte und Lizenzbestimmungen

13.1
Dem Kunden wird hinsichtlich der Nutzung des Portals sowie seiner Inhalte von SIT ein einfaches (d.h. nicht exklusives), zeitlich auf die Laufzeit der Nutzungsbedingungen beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites beschränktes Nutzungsrecht für die internen Geschäftszwecke des Kunden eingeräumt.

13.2
Der Kunde erhält zudem ein auf die Dauer des Abonnements und für den abonnierten Nutzungsumfang beschränktes Recht, auf den abonnierten STACKIT Cloud Service zuzugreifen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die STACKIT Cloud Services über die nach Maßgabe dieser Bestimmungen sowie des zugrundeliegenden Leistungsscheins bzw. der Servicebeschreibung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die STACKIT Cloud Services oder Teile davon zu veräußern oder Dritten zu überlassen. Ansonsten gilt Ziff. 13.1 für die abonnierten STACKIT Cloud Services entsprechend.

13.3
Sofern der abonnierte STACKIT Cloud Service Programme oder Software von Drittherstellern enthält, gelten für diese zusätzlich die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Dritthersteller. Der Kunde stellt insofern sicher, dass er die Lizenzbestimmungen der Dritthersteller einhält. Die Lizenzbestimmungen der Dritthersteller sind für den Kunden im Rahmen der Bestellung eines STACKIT Cloud Service einsehbar und werden mit Abschluss eines Abonnements durch den Kunden akzeptiert.

13.4
Sofern zeitlich begrenzt eingeräumte Nutzungsrechte an Programmen und Software des Kunden enden, hat der Kunde alle Programme und Software inklusive etwaiger Kopien zu löschen und dies auf Anfrage von SIT in Textform zu bestätigen. Soweit der Kunde aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zur Aufbewahrung der Software und Programme verpflichtet ist, tritt seine Verpflichtung mit dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ein.

13.5
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die STACKIT Cloud Services und die damit verbundenen Softwareanwendungen und Daten den Beschränkungen von Exportgesetzen und -bestimmungen unterliegen können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die anwendbaren Exportgesetze einzuhalten.

14. Verletzung von Rechten Dritter und Freistellungsansprüche

14.1
Soweit durch die STACKIT Cloud Services Rechte Dritter verletzt werden, wird SIT nach eigener Wahl entweder auf eigene Kosten das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so abändern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Gelingt SIT dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, das betroffene Abonnement ordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

14.2
Unter der Voraussetzung, dass SIT im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Erbringung der STACKIT Cloud Services schuldhaft gehandelt hat, der Kunde SIT unverzüglich von der Geltendmachung von Ansprüchen wegen angeblicher Verletzung von Rechten Dritter durch die STACKIT Cloud Services unterrichtet, SIT auf Verlangen die alleinige Rechtsverteidigung überlässt und SIT in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützt, wird SIT den Kunden von allen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter und den damit verbundenen Kosten für die Rechtsverteidigung Dritter freistellen. Dabei findet die summenmäßige Haftungsbegrenzung gem. Ziff. 15 auch im Rahmen dieser Ziff. 14.2 entsprechende Anwendung.

14.3
Unter der Voraussetzung, dass der Kunde im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der STACKIT Cloud Services schuldhaft gehandelt hat (insbesondere im Zusammenhang mit Ziff. 13.3) und SIT den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter unterrichtet, wird der Kunde SIT von allen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter freistellen.

15. Haftung

15.1
SIT haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –

15.2
Unbeschadet der Regelungen in vorstehender Ziff. 15.1 haftet SIT bei einfacher Fahrlässigkeit für sonstige Schäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen. In diesem Fall ist die Haftung von SIT auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

15.3
Die Parteien gehen davon aus, dass die bei Vertragsabschluss typischen und vorhersehbaren Schäden im einzelnen Schadensfall einen Betrag von Euro 25.000 nicht überschreiten.

15.4
Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet SIT nur, sofern der Datenverlust bzw. die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch SIT verursacht worden ist. Die Haftung von SIT ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

15.5
SIT haftet nicht für die Dateninhalte und die Datenkonsistenz der Daten des Kunden.

15.6
SIT haftet nicht für Unmöglichkeit der Verschaffung der STACKIT Cloud Services oder für Verzögerungen der Verschaffung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Ausfällen von Internet oder sonstigen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsnetzen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die SIT nicht gemäß Ziff. 15.1 oder 15.2 zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse SIT die Verschaffung des STACKIT Cloud Services wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist (z.B. keine Bereitstellung der erforderlichen Schnittstelle durch den Kunden), ist SIT, sofern noch kein Leistungsaustausch stattgefunden hat, zum Rücktritt vom Vertrag, andernfalls zur Kündigung des Vertrags zum Bezug der jeweils betroffenen Abonnements berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit der Kunde infolge der Verzögerung der Verschaffung die Abnahme des abonnierten STACKIT Cloud Services nicht zuzumuten ist, kann der Kunde durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber SIT vom Vertrag zum Bezug des jeweils betroffenen Abonnements zurücktreten.

15.7
Die verschuldensunabhängige Haftung von SIT nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit sich der Mangel nicht auf eine von SIT zugesicherte Eigenschaft bezieht.

15.8
Die Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren innerhalb von einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziff. 15.1.

15.9
Im Übrigen ist die Haftung von SIT – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

15.10
Soweit die Haftung von SIT gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von SIT.

15.11
Für Schäden, die ausschließlich auf die Nutzung des kostenlosen Portals zurückzuführen sind (d.h. ohne, dass gleichzeitig auch Abonnements betroffen sind), haftet SIT nur nach Ziff. 15.1; eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

16. Nutzung von kostenlosen Services zu Testzwecken und kostenloser Testzugang

16.1
Soweit SIT dem Kunden Services kostenlos zu Testzwecken zur Nutzung überlässt (insbesondere Vorschauversionen, Alpha-/Betatests, Free Trials, Testzugänge, etc.) („kostenlose Services zu Testzwecken“), gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen. Im Falle des Widerspruchs der nachfolgenden Regelungen zu den übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, haben diese Regelungen zur Nutzung von kostenlosen Services zu Testzwecken insoweit Vorrang.

16.2
Kostenlose Services zu Testzwecken, welche über das Portal bezogen werden können, sind als solche im Portal gekennzeichnet (z.B. Beta, Free Trial, Testzugang, etc.).

16.3
Kostenlose Services zu Testzwecken stellen keine vollständig entwickelten Produkte dar und können Fehler, mangelnde Funktionalität, Bugs oder sonstige Probleme beispielsweise in Form von Datenverlusten, Datenbeeinträchtigungen, Störungen, Verzögerungen und Schäden hervorrufen.

16.4
SIT ist berechtigt, einen kostenlosen Service zu Testzwecken jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, zu modifizieren oder zu ändern.

16.5
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt bzw. Fortsetzung des kostenlosen Services zu Testzwecken; SIT ist nicht verpflichtet, einen kostenlosen Service zu Testzwecken fortzuentwickeln oder als finales Produkt anzubieten.

16.6
SIT ist berechtigt, vom Kunden hinsichtlich des kostenlosen Services zu Testzwecken gegenüber SIT erteiltes Feedback zur Entwicklung, Weiterentwicklung oder sonstigen Verbesserungen von Produkten und Services zu nutzen.

16.7
SIT haftet für Schäden, die durch die Nutzung von kostenlosen Services zu Testzwecken entstehen, gemäß Ziff. 15.1 entsprechend. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

16.8
Sofern SIT dem Kunden einen kostenlosen Testzugang zur Nutzung der STACKIT Cloud Services gewährt, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für sämtliche vom Kunden genutzten STACKIT Cloud Services innerhalb der vereinbarten kostenfreien Testphase.

17. Vertraulichkeit

17.1
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei während der Vertragslaufzeit sowie fünf (5) Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung vertraulich zu behandeln, insbesondere diese Dritten nicht offenzulegen, durch angemessene technische, organisatorische und rechtliche Geheimhaltungsmaßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ist ausgeschlossen.

17.2
Vertrauliche Informationen sind dabei Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (im Sinne des § 2 Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) sowie sonstige Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich zu bewerten sind und sämtliche Informationen oder Dokumente, die einer Partei von der anderen Partei oder einer Gesellschaft der Schwarz Gruppe oder über die andere Partei oder eine Gesellschaft der Schwarz Gruppe im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden.

17.3
Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn und soweit

17.4
Gesellschaften der Schwarz Gruppe sind die D. Schwarz Beteiligungs-KG sowie sämtliche Gesellschaften im In- und Ausland, an denen die vorstehende Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich am Kapital beteiligt ist.

18. Änderung der Nutzungsbedingungen

18.1
Für den Fall, dass dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und die Ergänzung oder Änderung der Nutzungsbedingungen den Kunde nicht unzumutbar benachteiligen, insbesondere weil sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht überwiegend zu Ungunsten des Kunden verschiebt, ist SIT berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise zu ändern. Hierunter fallen regulatorische oder rechtliche Gründe, Gründe der Sicherheit, Weiterentwicklung, Optimierung und Hinzufügung von Leistungsinhalten, technische Anpassungen und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Portals.

18.2
In allen Fällen der Ergänzungen und Änderungen der Nutzungsbedingungen wird SIT dem Kunden per E-Mail mindestens acht (8) Wochen vor Wirksamwerden der neuen Nutzungsbedingungen die Änderungen mitteilen. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nach Zugang der Änderungsmitteilung und bis zum Wirksamwerden der Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht. SIT wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge, den Fristbeginn, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Änderung der Nutzungsbedingungen widerspricht, steht SIT ein ordentliches Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung hinsichtlich (i) der Pay-As-You-Go STACKIT Cloud Services, sofern diese von der Änderung betroffen sind oder (ii) der Reserved STACKIT Cloud Services, sofern diese von der Änderung betroffen sind und – sofern die Änderung das Portal betrifft – (iii) sämtlicher Verträge (d.h. (i) oder (ii) und die Nutzungsbedingungen) zu.

19. Schlussbestimmungen

19.1
Diese Nutzungsbedingungen sind die ausschließliche vertragliche Grundlage, um sich als Kunde für das Portal zu registrieren. Für die Nutzung der angebotenen STACKIT Cloud Services gelten neben den vorliegenden Nutzungsbedingungen und der dem jeweiligen STACKIT Cloud Service zugrundeliegenden Servicebeschreibung bzw. Leistungsschein gegebenenfalls noch abweichende oder ergänzende Regelungen, welche für den Kunden vor Vertragsschluss über das Portal einsehbar sind. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn SIT diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

19.2
Für die sich aus diesen Nutzungsbedingungen sowie geschlossenen Abonnements zwischen dem Kunden und SIT resultierenden Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

19.3
Sollten einzelne Regelungen der Nutzungsbedingungen oder eines Abonnements ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen oder des Abonnements. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt – soweit gesetzlich zulässig – diejenige gültige, wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Absicht und dem Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für unbeabsichtigte Lücken in diesen Nutzungsbedingungen oder dem Abonnement.

19.4
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder Abonnements von STACKIT Cloud Services ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.

19.5
SIT und der Kunde sind im Falle einer Streitigkeit berechtigt, vor der Durchführung eines Gerichtsverfahrens eine Schlichtung im Rahmen der jeweils aktuell gültigen Schlichtungsordnung der zuständigen IHK-Schlichtungsstelle für IT-Streitigkeiten durchzuführen. Sofern die zuständige Schlichtungsstelle keine Schlichtungsordnung für IT-Streitigkeiten bereitstellt, bildet die IT-Schlichtungsordnung der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) die Grundlage des Schlichtungsverfahrens.

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