Teilnahmebedingungen Auswahlverfahren für STACKIT PowerMonths
Veranstalter des Auswahlverfahrens für die STACKIT PowerMonths ist die Schwarz IT KG, Stiftsbergstraße 1, 74172 Neckarsulm („SIT“). Die Teilnahme an dem Auswahlverfahren für die STACKIT PowerMonths erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen.
1. Teilnahmeberechtigte Personengruppen und Teilnahmeverfahren
Teilnahmeberechtigt sind Personengruppen bestehend aus mindestens zwei bis maximal sechs Personen, die jeweils mindestens 18 Jahre alt und eingeschriebene Student*innen der (technischen) Informatik an einer in Deutschland ansässigen Hochschule sind („Team“).
Die Teilnahme am Auswahlverfahren für die STACKIT PowerMonths ist kostenlos. Die Teilnahme erfordert das Einreichen des Teilnahmeformulars in digitaler Form bei SIT über die nachfolgende über die Webseite www.stackit.de/powermonths.
Die Teilnahme des Teams setzt voraus, dass die Person, welche das Teilnahmeformular für das gesamte Team einreicht („Teamkapitän“), die Berechtigung zur Einreichung des Teilnahmeformulars für sich selbst, sowie für die übrigen Mitglieder des Teams eingeholt hat und dies durch das Einreichen des Teilnahmeformulars entsprechend bestätigt.
Der Teamkapitän hat zudem sämtliche seiner Teammitglieder über die Möglichkeit der Kenntnisnahme der gesondert erteilten Datenschutzhinweise, abrufbar unter Datenschutzhinweise-PowerMonths – STACKIT, zu informieren.
2. Ausschluss von teilnehmenden Personen bzw. Teams
Bei Mehrfachteilnahme von Personen in verschiedenen Teams, der Unterschreitung der Mindestpersonenanzahl eines Teams oder falsch getätigten Angaben kann ein Ausschluss der jeweiligen Person oder eines kompletten Teams vom Auswahlverfahren der STACKIT PowerMonths erfolgen.
3. Teilnahmeschluss
Eingehende Teilnahmeformulare werden bis einschließlich zum 31.08.2023 im Auswahlverfahren berücksichtigt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Teilnahmeformulare bei SIT.
4. Ermittlung der Gewinnerteams
Unter allen ordnungsgemäß eingesendeten Teilnahmeformularen der Teams wählt SIT drei Gewinnerteams aus. Die Auswahl der Gewinnerteams erfolgt bis spätestens zum 31.08.2023. Die Teamkapitäne, die die Teilnahmeformulare eingesendet haben, erhalten eine Benachrichtigung über die positive bzw. negative Auswahlentscheidung hinsichtlich ihres Teams per E-Mail bis spätestens zum 31.08.2023. Eine öffentliche Bekanntmachung der Gewinnerteams erfolgt nicht.
Die Auswahl der Gewinnerteams erfolgt durch SIT im eigenen Ermessen anhand folgender Kriterien:
- Einschätzung von Kreativität und Umsetzbarkeit der im Teilnahmeformular beschriebenen Entwicklungsidee für das Cloud Projekt
- Angegebene Qualifikationen und Vorkenntnisse der Teams im Hinblick auf Cloud-Dienstleistungen
5. Gewinn
Allen Personen, die den ausgewählten Gewinnerteams angehören („Gewinner“), bietet SIT die Möglichkeit an, ein zeitlich befristetes Vertragsverhältnis mit SIT einzugehen („Betreuungsvertrag“). Auf Basis des Betreuungsvertrags können die Gewinner zusammen mit SIT ein Cloud-Projekt im privaten (nicht kommerziellen) oder Hochschulkontext, basierend auf der Entwicklungsidee des jeweiligen Teams, planen und umsetzen („Cloud-Projekt“). Die Planung und Umsetzung des Cloud-Projekts wird von SIT im Rahmen des Betreuungsvertrags durch folgende Leistungen („Unterstützungsleistungen“) unterstützt:
- Die Vorstellung der unternehmenseigenen Cloud-Plattform STACKIT
- Beratung und Support durch erfahrene Cloud-Kolleg*innen
- Zurverfügungstellung der STACKIT Cloud Plattform und zugehöriger Services (beispielsweise PostgreSQL, RabbitMQ, MongoDB, etc.) im von SIT ermessensbestimmten Umfang im Hinblick auf das Cloud-Projekt
Der Abschluss des zeitlich befristeten Betreuungsvertrags zwischen SIT und den jeweiligen Gewinnern ist zwingende Voraussetzung, um das Cloud-Projekt zusammen mit SIT umsetzen zu können; die jeweiligen Gewinner werden aber durch den Abschluss des Betreuungsvertrags nicht verpflichtet, das Cloud-Projekt umzusetzen und haben die Möglichkeit, einen abgeschlossenen Betreuungsvertrag jederzeit auch vor Ablauf der Befristung zu kündigen. Abschluss und Abwicklung des Betreuungsvertrags, Planung und Umsetzung des Cloud-Projekts sowie die Unterstützungsleistungen von SIT erfolgen komplett in digitaler Form; Termine oder anderweitige Veranstaltungen vor Ort bei SIT sind nicht vorgesehen. Sofern ein Gewinner nicht bereit ist, den Betreuungsvertrag abzuschließen, kann der jeweilige Gewinner nicht an der Planung und Umsetzung des Cloud-Projekts teilnehmen und erhält keine Unterstützungsleistungen von SIT. Der Abschluss des Betreuungsvertrags ist für den Gewinner mit keinen Kosten für die Leistungen von SIT verbunden; Kosten für Unterstützungsleistungen von SIT werden von SIT selbst getragen. Laufzeit des Betreuungsvertrags ist vom 01.10.23 bis 29.02.2024. Nach Ablauf des Betreuungsvertrags erbringt SIT keine Unterstützungsleistungen mehr. Auf Wunsch werden den Gewinnern nach dem Ende der Laufzeit des Betreuungsvertrags Bestätigungen über die Teilnahme am Cloud-Projekt von SIT ausgestellt; für eine etwaige Anrechnung der Teilnahme am Cloud-Projekt im Rahmen der jeweiligen Hochschule des Gewinners ist der Gewinner selbst verantwortlich. Sofern ein Gewinner den Abschluss des Betreuungsvertrags ablehnt, bestehen für den jeweiligen Gewinner keinerlei Ersatzansprüche. Für den Fall, dass innerhalb eines Gewinnerteams weniger als zwei Gewinner bereit sind, den Betreuungsvertrag mit SIT abzuschließen, kann ein möglicherweise verbleibender einzelner Gewinner, der bereit wäre, den Betreuungsvertrag mit SIT abzuschließen, mangels eines vorhandenen Teams nicht an der Umsetzung des Cloud-Projekts teilnehmen und erhält keine Unterstützungsleistungen durch SIT; ein entsprechender Betreuungsvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande („Ausfall eines Gewinnerteams“). SIT wird für den Fall des Ausfalls eines Gewinnerteams ein Ersatzgewinnerteam bestimmen und dieses entsprechend über den Teamkapitän per E-Mail kontaktieren. Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag begründet kein Arbeitsverhältnis. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
6. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. SIT behält sich das Recht vor, das Auswahlverfahren für die STACKIT PowerMonths ganz oder zeitweise ohne Vorankündigung und ohne die Angabe von Gründen zu beenden, insbesondere wenn Umstände auftreten, welche die Integrität des Auswahlverfahrens für die STACKIT PowerMonths gefährden.
7. Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.